Der Vorstand weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass die Nutzung eines Trampolins im Garten zwar erlaubt ist, aber der Eigentümer und Aufsteller des Spielgeräts uneingeschränkt haftbar ist und im Zweifel auf immens hohen Schadenersatz verklagt werden kann. Trampoline sind in der Regel nur für Kinder zugelassen, Erwachsene unterliegen einem besonderen Verletzungsrisiko. Vor unsachgemäßer Nutzung...
